Bewertung des Entwurfs der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Punkten geht aus Sicht der Bundesregierung der laut Koalitionsvertrag „ungeeignete Entwurf der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie“ in seinen Zielen und Forderungen über die UN-Behindertenrechtskonvention hinaus bzw. steht zu diesen im Widerspruch?