Bewertung der Zulässigkeit von Avastin bei der Anwendung im Auge
<span style="font-size: 10.5pt;"><span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist durch die Presseberichte (z. B. www.aerztezeitung. de) über die Nebenwirkungen von Avastin bei der Anwendung im Auge eine neue Situation bei der Bewertung über die Zulässigkeit dieser Anwendung eingetreten, und sind die behandelnden Ärzte für Nebenwirkungen der arzneimittelrechtlich nicht zugelassenen Teilentnahme, die politisch aus Kostengründen gewollt ist, haftbar?</span> <br /> </span>