Bewertung der unterlassenen Umrüstung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Hauptuntersuchung von Kfz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung Presseberichte zu einem Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses "Technisches Kraftfahrwesen" vom März 2017 bestätigen (vgl. www.presseportal.de/pm/51580/3606434), nach dem eine nicht vorgenommene Umrüstung eines VW-Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung künftig bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel" gewertet wird, und ab wann werden die Prüforganisationen somit die Erteilung der Prüfplakette auf Basis dieses Beschlusses verweigern?