Bewertung der nationalen Regelungen zum Medienprivileg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung in Anbetracht der – nach meiner Auffassung – weiten Auslegung des Begriffs journalistische Tätigkeit durch den Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-345/17) die nationalen Regelungen zum Medienprivileg und einer Privilegierung von Bloggern als Bürgerjournalisten, und teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass vor diesem Hintergrund eine Beschränkung des Medienprivilegs auf redaktionelle Tätigkeiten zu eng gefasst ist?