Bewertung der individuellen Arbeitsleistung durch Werkstätten für behinderte Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass faktisch die für den jeweiligen Wohnort zuständige Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) nach Maßgabe der von ihr angebotenen Tätigkeitsfelder darüber entscheidet, ob ein Mensch mit Behinderung ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann (www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_A/2018/A3-2018_WfbM.pdf), und was plant sie, um im Fall eines Ausschlusses die damit verbundene nach meiner Auffassung sozialrechtliche Schlechterstellung des ausgeschlossenen Personenkreises zu beseitigen?