Bewertung der energetischen Holznutzung bei der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer im Juni 2025 herausgegebenen Sudie des Umweltbundesamtes zur Klimawirkung der energetischen Holznutzung (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/65_2025_cc.pdf), nach der Holz nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Klimaziele eingestuft werden kann, eine entsprechende Änderung im Gebäudeenergiegesetz, und kann sie eine Garantie für die Zukunftssicherheit der energetischen Holznutzung aussprechen?