Bewertung der auch Franco A. angehörigen Gruppierung in der Bundeswehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in der erhobenen Anklage wegen des Verdachts, dass aus dem Umfeld von Franco A. vor bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts im September 2017 gewarnt worden ist (ZEIT ONLINE, 9. November 2018, "MAD-Offizier wegen Geheimnisverrats angeklagt"), einen Grund, die mögliche Gefährlichkeit der Gruppierung, der auch Franco A. angehörte, neu zu bewerten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, hinsichtlich der Befürchtung die Gruppierung verfüge über Waffen und Munition, die an entsprechenden Orten versteckt sein könnten (SPIEGEL ONLINE, 4. Mai 2017, "Franco A. hortete 1 000 Schuss Munition")?