Bewertung der Aktivitäten der deutschen Sicherheitsfirma Asgaard German Security Group in Somalia als Verstoß gegen das Waffenembargo und Konsequenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der deutschen Sicherheitsfirma Asgaard German Security Group in Somalia als Verstoß gegen das Waffenembargo, das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat (Resolutionen 733 (1992), 1425 (2002), 1744 (2007)), und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um das Engagement der Firma Asgaard German Security Group zu beenden?