Bewerbung von Unternehmen für Fördermittel des "Sofortprogramms Saubere Luft"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Unternehmen können sich für die Förderungen durch das „Sofortprogramm Saubere Luft“ bewerben, und was soll, nach Auffassung der Bundesregierung, mit Fahrzeugen solcher Unternehmen passieren, die nicht am „Sofortprogramm Saubere Luft“ teilnehmen können, aber dennoch einen wesentlichen Teil des städtischen öffentlichen Personennahverkehrs ausmachen und möglicherweise von Fahrverboten betroffen sein werden?