Bewaffnung der deutschen Kampfdrohnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern trifft es zu, wie der Rechtsanwalt der Bundesregierung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vortrug, dass seit Jahren feststehe, welche Bewaffnung für die deutschen Kampfdrohnen gekauft werden solle ("Die Bewaffnung, die die Antragsgegnerin aus sachlich nachvollziehbaren Gründen von Anfang an favorisiert hat", siehe Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, VII-Verg 36/16 vom 31. Mai 2017; bitte mitteilen, um welche favorisierte Bewaffnung bzw. deren Spezifikationen es sich dabei handelt), und in welchem Stadium der Beschaffung ("von Anfang an") wurde sich auf diese Bewaffnung festgelegt?