Beurteilung und Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung nach §421s SGB III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des Instruments der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf der Grundlage des vorgelegten Zwischenberichts 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3890) im Allgemeinen und für die Modellschulen im Arbeitsagenturbezirk Göppingen im Speziellen, und beabsichtigt die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der im Ausbildungspakt vereinbarten Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ –, das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung nach Ablauf einer erfolgreichen Modellphase im SGB III weiterzuführen?