Beurteilung der Kreditwürdigkeit mittels Daten aus sozialen Netzwerken; Gewährleistung des Datenschutzes in diesem Bereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Forschungsvorhabens der SCHUFA Holding AG, zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden Daten aus den sozialen Netzwerken heranzuziehen, die gegenwärtigen Datenschutzbestimmungen für ausreichend, und wenn nicht, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Auswertung ihrer Daten zu diesen Zwecken?