Beurteilung der im Rahmen der Verhandlungen über die Novelle der IVU-Richtlinie vereinbarten Übergangsfrist für die Umrüstung oder Abschaltung veralteter Kraftwerke und Großfeuerungsanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verhandlungen über die Novelle der IVU-Richtlinie über eine Übergangsfrist bis Ende 2023 für veraltete Kraftwerke und Großfeuerungsanlagen, innerhalb der diese umgerüstet oder abgeschaltet werden müssen?