Beurteilung der Höhe des Beihilferahmens für die Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Dauer der coronabedingten Einschränkungen z. B. für Einzelhandelsunternehmen die Höhe des Beihilferahmens für die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III durch Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde, und welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um den beihilferechtlichen Rahmen diesen Gegebenheiten anzupassen?