Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen
Frequenzversteigerung zur Verbesserung bei Mobilfunk und Breitbandversorgung: Übernahme der Entschädigungskosten für Kultur- und Bildungseinrichtungen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, Vermeidung von Störungen auch beim privaten Fernseh- und Radioempfang, Abstimmung mit den Ländern