Betriebsratswahlen erleichtern - Aktive Beschäftigte besser schützen
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerseite hinsichtlich des anzuwendenden Wahlverfahrens bei Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten, Möglichkeit zur Ankündigung erstmaliger Betriebsratswahlen durch die Initiatoren bei einer unabhängigen Stelle, Aufnahme der Initiatoren sowie der Mitglieder des Wahlvorstands in Schutzrechte des Betriebsrats, besonderer Schutz befristet beschäftigter Betriebsräte, Recht auf Beratung bei relevanten Fragestellungen der Betriebsratsarbeit, Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder, Beseitigung rechtlicher Hürden für Online-Betriebsratswahlen, Überprüfung bzw. Streichung von Bereichsausnahmen