Betriebsgenehmigungen für bundeseigene Eisenbahnstrecken in Bayern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche bundeseigenen Eisenbahnstrecken in Bayern lassen sich nach Information der Bundesregierung keine Betriebsgenehmigungen vorlegen (vgl. Landgericht München, Az. 10 O 2798/10 zur Strecke 5560 Nordring München), und welche Folgen hat nach Auffassung der Bundesregierung das Fehlen einer vorzeigbaren Betriebsgenehmigung für den Lärmschutz an einer Bestandsstrecke?