Betrieb des Gefechtsübungszentrums des Heeres
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Zeitpunkt läuft der aktuelle Betreibervertrag für die Unterstützungsleistung des Gefechtsübungszentrums Heer (GefÜbZH) aus, sodass eine Folgelösung zur bruchfreien Sicherstellung des Übungsbetriebs am GefÜbZH zu diesem Zeitpunkt sichergestellt sein muss, und wie hoch ist das Risiko, dass ein bruchfreier Weiterbetrieb des GefÜbZH nach Auslaufen des Betreibervertrages mit dem aktuell beauftragten Industriepartner nicht gewährleistet werden kann (bitte mit ausführlicher Erläuterung, warum dieses Risiko gegebenenfalls besteht und welche Konsequenz eine Unterbrechung des Betriebs unter anderem für die Bundeswehr und verbündete Streitkräfte hätte)?<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Entscheidung getroffen, die Fortsetzung des Betriebs des Gefechtsübungszentrums Heer (GefÜbZH) ab 2026 in Form einer Inhousegesellschaft beziehungsweise eines Behördenmodells und nicht in Form eines Kooperationsmodells mit einem industriellen Partner fortzuführen (bitte gegebenenfalls mit Erläuterung der Gründe für die Entscheidung, Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit und insbesondere der Angabe der Anzahl des benötigten Personals der genannten drei Varianten sowie der angenommenen variantenscharfen jährlichen Gesamtpersonalkosten), und wie lang war die Zeitspanne bei der letztmaligen Vergabe des Betriebs des GefÜbZH an ein externes Generalunternehmen zwischen Beginn des Vergabeverfahrens und Übernahme des Betriebs durch das aktuell beauftragte industrielle Unternehmen?