Betreuung von Unternehmen durch gewerbliche Berufsgenossenschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, bei welcher Unternehmensgröße im Sinne der Anzahl der in einem Unternehmen angestellten und versicherten Personen Unternehmen nicht durch Aufsichtspersonen aus Berufsgenossenschaften mit Arbeitsschutzaufgaben betreut werden, und wie hoch ist ggf. die Anzahl der Personen, die daher nicht durch Aufsichtspersonen mit Arbeitsschutzaufgaben betreut werden (bitte für die einzelnen gewerblichen BG für die drei letzten Jahre mit verfügbaren Daten aufschlüsseln)?<br />