Betreuung der Kinder und Angehörigen von Bundeswehrsoldaten im Verteidigungsfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Berechnungen vorgenommen, wie viele Kinder und Angehörige von Bundeswehrsoldaten kurzfristig durch den Staat im Verteidigungsfall betreut werden können, damit die personelle Einsatzbereitschaft auch vor dem Hintergrund der Anforderungen der Landesund Bündnisverteidigung gewährleistet wird, und wenn ja, wie ist das Ergebnis?