Betreuung behinderter Kinder an Regelschulen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die Bemühungen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (siehe Schreiben an die Kultusministerkonferenz vom 12. September 2012), auch für behinderte Kinder an Regelschulen die notwendige Betreuung am Nachmittag zu finanzieren, unterstützen und die Aufnahme der Hortassistenz in den Katalog der privilegierten Leistungen des § 92 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch veranlassen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention, sollte sie eine Gesetzesänderung nicht erwägen?