Betretungsrechte für nicht mehr als öffentliche Straßen geführte Wege in Sachsen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind von der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im Jahr 2019, nach dem Wege, die nicht in Bestandsverzeichnissen der Kommunen aufgeführt sind, ihren Status als öffentliche Straße zum 31. Dezember 2022 verlieren, nach Kenntnis der Bundesregierung auch Wege von bundesweiter Bedeutung (zum Beispiel Wanderwege in einem Nationalpark oder wichtige Wege für den Katastrophenschutz) betroffen, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Sorge des Vereins "Sachsens Wege" und vieler weiterer Bürgerinnen und Bürger, dass durch dieses Landesgesetz das bundesweit geltende allgemeine Betretungsrecht in Wald und Flur ausgehebelt werden kann (siehe auch "Versperrte Wege übers Land" von Hendrik Lasch in neues deutschland vom 17. Februar 2021)?