Beteiligung und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in den Rundfunk- und Fernsehräten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sieht die Bundesregierung in Hinblick auf die anstehende Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention die Beteiligung und die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in den Rundfunk- und Fernsehräten auf Basis der Staatsverträge als hinreichend an?