Beteiligung nachrangiger Bankgläubiger im Rahmen der Änderung des griechischen Anpassungsprogramms
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist erst im Rahmen der Änderung des griechischen Anpassungsprogramms und nicht bereits vorher – etwa anlässlich des Schuldenschnitts im Frühjahr 2012 oder bei der Auszahlung der ersten Tranche zur Rekapitalisierung der griechischen Kreditinstitute – eine Beteiligung der nachrangigen Bankgläubiger (Bail-in) erfolgt, und welcher finanzielle Beitrag dieser Gläubiger wäre nach Auffassung der Bundesregierung zu erwarten gewesen, wenn der Bail-in bereits zu einem der oben genannten früheren Zeitpunkte stattgefunden hätte?