Beteiligung einer fachlichen Unterstützung der Patientenvertretung im Beirat des BfArM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Wunsch der Patientenvertretung im Beirat des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) nach einem fachlichen Support (eventuell analog zur Unterstützung der Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss durch die "Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA"), da sonst deren Aufgaben nicht adäquat erfüllbar seien, wie im Rahmen eines diesbezüglichen Fachgesprächs im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2023 vorgetragen wurde?