Beteiligung Deutschlands an US-Drohnenangriffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung (vor allem hinsichtlich des US-Stützpunktes Ramstein) aus der Forderung von Amnesty International Deutschland e. V. (in deren Bericht vom 19. April 2018 über Deutschlands Kooperation beim US-amerikanischen Drohnenprogramm – www.amnesty.de/informieren/aktuell/vereinigte-staaten-von-amerika-voelkerrechtswidrige-us-drohnenangriffe-von) an die Bundesregierung, sicherzustellen, dass "Deutschland nicht bei rechtswidrigen Drohnenangriffen der USA hilft", und was teilt die Bundesregierung über Art und Zeitpunkt mit, zu dem sie pflichtgemäß (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15 – Rn. 164: "... Verpflichtung, sich um ein Einverständnis zu bemühen") die US-Regierung aufgefordert hat, in Ramstein oder anderswo auf deutschem Boden nicht zu solchen Drohnenangriffen beizutragen, sondern die Bundesregierung über Details dieser hiesigen Beiträge zu informieren?