Beteiligung des KSK und der GSG 9 bei Einsätzen zur Rettung von Zivilpersonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen der in der Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 2020 auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 19/21248 genannten Fälle hatte das KSK (Kommando Spezialkräfte) die operative Federführung inne, und wie definiert das Bundesministerium der Verteidigung seine Formulierung "maßgebliche Beteiligung"?<br /> <br /> In welchen der in der Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 2020 auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 19/21248 genannten Fälle hätte die GSG 9 der Bundespolizei zur Rettung und Evakuierung von Zivilistinnen und Zivilisten nicht zum Einsatz kommen können, und warum nicht?