Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Ausgestaltung des Griechenlandprogramms
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung den Deutschen Bundestag an der Auszahlung der nächsten Tranche des Griechenlandprogramms vor dem Hintergrund der im Troika-Report beschriebenen überwiegenden Nichterfüllung der Auflagen des Anpassungsprogramms zu beteiligen, und wie ist nach Meinung der Bundesregierung der Deutsche Bundestag an der Entscheidung über die ausweislich des Troika-Berichts benötigten Änderungen im Griechenlandprogramm – namentlich die Streckung des Zeitrahmens zur Umsetzung der Auflagen, der zusätzlichen Anpassungsmaßnahmen zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen, der absehbaren Verfehlung der vereinbarten Schuldentragfähigkeit im Jahr 2020 und des drastisch reduzierten Privatisierungsvolumens – zu beteiligen?