Beteiligung des Bundes bei der Verwaltung der Umsatzsteuer
<span>Beim Bundeszentralamt für Steuern abzugebende Zusammenfassende Meldungen bei innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Umsätzen: Abgabeversäumnisse, rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten, Bekämpfung grenzüberschreitender Betrugsfälle, Datenübermittlung und –abgleich mit den Landesfinanzbehörden, Entwicklung bundeseinheitlicher Software</span>