Beteiligung der US-Basis in Ramstein an US-amerikanischen Drohneneinsätzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wenn die US-Regierung der Bundesregierung weiterhin einen seit April 2014 ausstehenden Fragenkatalog zur Rolle der US-Basis in Ramstein im Drohnenkrieg nicht beantwortet und auch keinen Zeitrahmen für eine zeitnahe Beantwortung mitgeteilt hat (bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/9191, wie stellt die Bundesregierung dann sicher, überhaupt noch vor Ablauf der 18. Wahlperiode Antworten auf den Fragenkatalog zu erhalten, und wie sieht in einem derartigen Dialog, in dem eine Seite die Fragen der anderen Seite nicht beantwortet, während die andere Seite "wiederholt nachdrücklich" an die Beantwortung den Fragenkatalog erinnert, die erklärte Haltung der Bundesregierung aus insbesondere im Zusammenhang mit der Nicht-Beantwortung des Fragenkataloges vor dem Hintergrund der Schutzpflicht der Bundesregierung für das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG?