Beteiligung der Rentenversicherungen an der Finanzierung ambulanter Krebsberatung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Empfehlungen für die Finanzierung ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen der Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung und Finanzierungsmodelle für ambulanten psychosoziale Krebsberatungsstellen" (AG KBS), ein Gesetzgebungsverfahren im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) anzustreben, mit dem die Rentenversicherungen mit 40 Prozent der Gesamtkosten an der Finanzierung ambulanter Krebsberatung beteiligt werden?