Beteiligung der Herkunftsländer von in Nord- und Ostsyrien inhaftierten IS-Kämpfern an der Einrichtung eines internationalen Tribunals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung sich zu der Bitte der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien gegenüber Ländern, deren Staatsangehörige als mutmaßliche IS-Kämpfer in den Haftanstalten der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien inhaftiert sind, sich an der Einrichtung eines internationalen Tribunals zu beteiligen, bislang positioniert (vgl. nordundostsyrien.de/erklaerung-zu-gerichtsverfahren-gegen-auslaendische-is-kaempfer/), und in welchem Rahmen beteiligt sich die Bundesregierung an den Kosten der Inhaftierung mutmaßlicher IS-Kämpfer?