Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Besetzung bestimmter Positionen in den Bundesministerien
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wurden nach der Bundestagswahl im Jahr 2013 die Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesministerien bei der Besetzung von Abteilungsleitungen, Pressesprecherinnen bzw. Pressesprechern und beamteten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären gesetzeskonform, also entsprechend der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Berlin in seiner Entscheidung vom 8. Mai 2014 (siehe Urteilsbegründung unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ vg/presse/archiv/20140508.1440.397045.html), beteiligt?</p>