Beteiligung der Bundespolizei im Rahmen der FRONTEX-Operation "Nautilus IV" an der Übergabe von Bootsflüchtlingen an libysche Hoheitsträger
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Kann die Bundesregierung die Meldung der maltesischen Zeitung „Malta Today on Sunday“ vom 21. Juni 2009 bestätigen, demzufolge am 18. bzw. 19. Juni 2009 ein Helikopter der Bundespolizei im Rahmen der Außengrenzschutzoperation „Nautilus IV“ daran beteiligt war, als mehrere Dutzend Bootsflüchtlinge (darunter Frauen und Kinder) ca. 100 Seemeilen südlich von Malta aufgegriffen und einem libyschen Patrouillenboot übergeben worden sein sollen (www.maltatoday. com)?<br /> <br /> Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese mittelbare Beteiligung der Bundespolizei bei einer Rückschiebung an libysche Hoheitsträger rechtlich – vor dem Hintergrund des Non-Refoulement-Gebotes der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und dem Umstand, dass Libyen die GFK bis heute nicht ratifiziert hat?<br /> <br /> War/ist eine Kooperation mit Libyen Teil des Einsatzplans für die Außengrenzschutzoperation „Nautilus“, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dann den Umstand, dass Bootsflüchtlinge an libysche Hoheitsträger im Zuge dieses FRONTEX-Einsatzes übergeben worden sind, ohne dass dies von dem einschlägigen FRONTEX-Einsatzplan gedeckt gewesen ist?</span>