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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-21022

Beteiligung der Bundespolizei im Rahmen der FRONTEX-Operation "Nautilus IV" an der Übergabe von Bootsflüchtlingen an libysche Hoheitsträger

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Kann die Bundesregierung die Meldung der maltesischen Zeitung &bdquo;Malta Today on Sunday&ldquo; vom 21. Juni 2009 bestätigen, demzufolge am 18. bzw. 19. Juni 2009 ein Helikopter der Bundespolizei im Rahmen der Außengrenzschutzoperation &bdquo;Nautilus IV&ldquo; daran beteiligt war, als mehrere Dutzend Bootsflüchtlinge (darunter Frauen und Kinder) ca. 100 Seemeilen südlich von Malta aufgegriffen und einem libyschen Patrouillenboot übergeben worden sein sollen (www.maltatoday. com)?<br /> <br /> Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese mittelbare Beteiligung der Bundespolizei bei einer Rückschiebung an libysche Hoheitsträger rechtlich &ndash; vor dem Hintergrund des Non-Refoulement-Gebotes der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und dem Umstand, dass Libyen die GFK bis heute nicht ratifiziert hat?<br /> <br /> War/ist eine Kooperation mit Libyen Teil des Einsatzplans für die Außengrenzschutzoperation &bdquo;Nautilus&ldquo;, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dann den Umstand, dass Bootsflüchtlinge an libysche Hoheitsträger im Zuge dieses FRONTEX-Einsatzes übergeben worden sind, ohne dass dies von dem einschlägigen FRONTEX-Einsatzplan gedeckt gewesen ist?</span>