Beteiligung der Bundespolizei an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird die Bundespolizei – im Gegensatz zu den jeweiligen Polizeivollzugsbehörden der Länder (vgl. § 7 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes) – nicht regulär an der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes beteiligt?