Beteiligung der Bundesländer an der Außenpolitik
Übertragung von Hoheitsrechten durch die Bundesländer auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen (Art. 24 Abs. 1a GG), Beteiligung der Bundesländer bei Vertragsabschlüssen mit anderen Staaten (Art. 32 Abs. 3 GG)<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)