Beteiligung an NATO-Einsätzen und Berücksichtigung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen erwägt bzw. plant die Bundesregierung, um „die Erwartungen auch an deutsche Beiträge zu gemeinsam bereitgestellten NATO-Fähigkeiten für den Fall eines Einsatzes mit den Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes in Einklang [zu] bringen“, wie es die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, in ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2012 zum G8-Gipfel am 18./19. Mai 2012 in Camp David und NATO-Gipfel am 20./ 21. Mai 2012 in Chicago (www.bundesregierung.de/ Content/DE/Regierungserklaerung/2012/2012-05-10-merkel.html) ausdrückte, nachdem sie ausführte, dass „[i]n den vergangenen 63 Jahren ... keine Organisation so klar und so zuverlässig für Frieden und Freiheit [stand] wie die Nordatlantische Allianz“, und darauf hinwies, dass man der „Erwartung unserer alliierten Partner ... sicher und verlässlich“ entsprechen müsse, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Botschafters Wolfgang Ischinger, dass Beiträge zu multinational bereitgestellten Fähigkeiten, „so sie von der NATO oder der EU angefragt werden, von nationalen Vetos ausgenommen sein“ sollten (www.europesworld.org/ NewEnglish/Home_old/Article/tabid/191/ ArticleType/ArticleView/ArticleID/21826/ LibyacouldbeacatalystforEuropessecuritypolicy. aspx)?