Beteiligung an Maßnahmen zur Durchsetzung der Libyen-Resolution 2259 des UN-Sicherheitsrates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Im Rahmen welcher internationaler Missionen beteiligt sich die Bundesregierung (etwa mit der Bundeswehr, der Bundespolizei oder dem Bundesnachrichtendienst) an Maßnahmen, die auf der Durchsetzung der Libyen-Resolution 2259 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen basieren und in diesem Zusammenhang unter anderem gegen die rechtswidrige Ausfuhr von Erdöl oder gegen Aktivitäten vorgehen sollen, die die Unversehrtheit und Einheit der libyschen staatlichen Finanzinstitutionen und der nationalen Erdölgesellschaft beeinträchtigen könnten, und inwiefern fällt die Wiederaufnahme von Erdölexporten nach Einnahme zahlreicher Ölhäfen durch die Tobruk-Regierung bzw. unter General Chalifa Haftar (Middle East Eye vom 21. September 2016; www.middleeasteye.net/news/first-oil-two-years-leaves-libyas-ras-lanouf-port-394431111) aus Sicht der Bundesregierung unter die Resolution 2259 (2015) bzw. die in der ersten Teilfrage genannten Bereiche?