Beteiligung an einer Arbeitsgruppe der Cybernachrichtendienste im Rahmen des INTCEN
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung, wie vom Hohen Vertreter der Europäischen Union angemahnt, geprüft, sich an einer "Arbeitsgruppe der Cybernachrichtendienste" im Rahmen des geheimdienstlichen EU-Lagezentrums INTCEN zu beteiligen (Antwort der EU-Kommission auf die Schriftliche Frage E-002738/2022 der EP-Abgeordneten Özlem Demirel vom 31. Oktober 2022), und welche eigenen Geheimdienste könnten hierfür ungeachtet des Artikels 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union Beiträge erbringen?