Beteiligung an der Ausgestaltung eines "Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe" und Position zu Planungen weiterer Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nimmt die Bundesregierung an der Konsultation der Europäischen Kommission in der für das federführende Auswärtige Amt wichtigen Frage einer möglichen zukünftigen Ausgestaltung eines „Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ teil, die derzeit vom 8. Februar bis 3. Mai 2011 stattfindet (http:// ec.europa.eu/echo/aid/evhac-consultation_ fr.htm), und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu einer möglichen Vielzahl bzw. Konkurrenz von Planungen zu zivilen stehenden Einrichtungen wie etwa dem Aufbau eines Europäischen Zivilen Friedenskorps in Abgrenzung zum „Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“, wie er in Artikel 214 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen ist?