Beteiligung an den Rentenleistungen für die Erziehung der vor 1992 geborenen Kinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der hohen Steuereinnahmen, sich bereits in dieser Legislaturperiode, d. h. deutlich vor dem Jahr 2019, mit zusätzlichen Mitteln an den ausgeweiteten Leistungen für Kindererziehung für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder zu beteiligen, und zu welchem Ergebnis kam die Erhebung des GKV-Spitzenverbandes (GKV – Gesetzliche Krankenversicherung), ob alle Krankenkassen die Datenlücke für den gesamten infrage kommenden Zeitraum schließen können, um zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe differenzieren zu können (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/955)?