Beteiligung an den Integrationskosten der Kommunen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ vorgesehene Fortführung der Integrationspauschale und die Entlastung im Bereich der Kosten der Unterkunft über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt, und inwiefern wird die Bundesregierung die Städte und Gemeinden auch bei ihren Ausgaben für geduldete Menschen entlasten?