Beteiligung am polnischen Energieplan 2040 im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung den 17. März 2021 abgewartet, um Polen um Beteiligung am polnischen Energieplan bis 2040 im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung zu bitten (die Bundesregierung hatte schon am 12. Januar 2021 festgestellt, dass Deutschland von der Planung betroffen ist und war im Rahmen der Espoo-Konvention gewarnt worden, dass ihre Verabschiedung kurz bevor stand, vgl. www.rnd.de/politik/polen-baut-akw-an-der-ostsee-deutschland-beantragt-mitsprache-JWRMUJMU45HRLFXB7SDR4DLMFM.html und Antwort auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 19/31996), und bis wann spätestens erwartet die Bundesregierung eine Rückmeldung Polens zu ihrer unveröffentlichten Stellungnahme zum Energieplan bis 2040?