Beteiligung am Planungsverfahren zur Verbindungskurve Bad Kleinen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und wann fließen die Einwände, die sonst für Bürger und Träger des öffentlichen Rechts bei einem Raumordnungsverfahren gegeben sind und aus denen eventuell abgeleitete Konsequenzen nun keine Berücksichtigung in dem Planungsverfahren zur Verbindungskurve Bad Kleinen finden, in dem jetzt von der Deutschen Bahn AG angestrebten Verfahren mit ein, wenn bei der Prüfung zur Verbindungskurve Bad Kleinen laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 143 auf Bundestagsdrucksache 19/15931 kein Raumordnungsverfahren stattgefunden hat?