Bestrafung von sexuellem Missbrauch von Tieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie nach der Abschaffung des § 175b des Strafgesetzbuchs (StGB, "Widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird"), im Jahr 1969 rechtlich Fälle gehandhabt wurden, in denen der sexuelle Missbrauch an Tieren zur Anzeige gebracht wurde, bis 2013 Zoophilie als Ordnungswidrigkeit in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurde, und um wie viele Fälle handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum?