Bestimmung von Mindestentgelten bei öffentlichen Auftragsvergaben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten außerhalb von für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen aufgrund des Wortlautes des § 97 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bestehen für öffentliche Auftraggeber, um im Rahmen von Vergaben im konkreten Einzelfall ein zu zahlendes Mindestentgelt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugeben, und welche konkreten Anforderungen müssen dafür bei der Vergabe und im Rahmen der Leistungsbeschreibung durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden?<br /> <br /> Stehen europarechtliche Regelungen bzw. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dem entgegen, bei Auftragsvergaben Mindestentgelte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bestimmen, und würden sich diese Einschränkungen nur bei Auftragsvergaben oberhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte auswirken?