Bestimmung eines Corona-Risikogebiets
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum bestimmt die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Infektionsgeschehens Corona-Risikogebiete samt -Quarantänemaßnahmen ausschließlich über nationale Abgrenzungen, anstatt sich am überstaatlichen Geschehen und dessen jeweiliger lokal definierter Ausprägung zu orientieren, sodass folglich in Grenzregionen wie der Großregion Saar-Lor-Lux, Rheinland-Pfalz, Wallonie beispielsweise für Luxemburger dieselben Quarantäne- bzw. Testpflicht-Regeln gelten müssen wie für Deutsche der Großregion oder anderer deutschen Regionen auch, wenn sich aus dem jeweiligen regionalen Infektionsgeschehen gleiche oder ähnliche Aussagen ergeben?