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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-302178

Bestimmung des "Staatsvolks" nach ethnischen Grundsätzen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass man ausweislich der in § 6 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) sowie der Regelungen in Landesverfassungen, die dem Schutz ethnischer Minderheiten dienen sowie eingedenk der Existenz der deutschen Minderheit im Ausland eben nicht zwingend die Folgerung entnimmt, dass das Staatsvolk nach ethnischen Grundsätzen zu bestimmen wäre, indes diese Tatsachen aber eben darlegen, dass sehr wohl ein nach den dort normierten Kriterien eine nach ethnisch kulturellen Maßstäben erkennbare Gesamtheit von Menschen dieser deutschen Volkszugehörigkeit existiert und erkennbar ist, völlig losgelöst von jeder Frage über deren Rechtsstellung, oder politische Ambitionen bezüglich derselben oder erachtet die gegenwärtige Bundesregierung bereits die bloße Annahme dieser Existenz als staatsfeindlich?