Bestimmung des Rentenwerts 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass unter Verwendung der nichtrevidierten beitragspflichtigen Entgelte aus der Antwort auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/28552 der Entgeltfaktor 0,9974 beträgt und sich unter Verwendung dieses Entgeltfaktors sowie der Veränderungsrate für die Nettoquote von 0,9988, dem verfügbaren Durchschnittsentgelt 2020 von 34.120,64 Euro und dem revidierten beitragspflichtigen Entgelt für 2018 von 32.723 Euro dann ein verfügbares Durchschnittsentgelt 2021 in Höhe von 33.991,09 Euro und eine verfügbare Standardrente 2021 von 16.431,71 Euro und somit ein Sicherungsniveau vor Steuern (ohne Revision) in Höhe von 48,3 Prozent errechnet und nicht wie in der Rentenwertbestimmungsverordnung angegeben in Höhe von 48,4 Prozent?