Bestimmung der sozialfamiliären Beziehung für das Kind bei einer Anfechtung der Vaterschaft oder der Mit-Mutterschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll bei einer Anfechtung der Vaterschaft oder der Mit-Mutterschaft (§ 1600a des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts), welche der Diskussionsteilentwurf des BMJV zum Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorsieht, die für das Kind bedeutsamere sozial-familiäre Beziehung bestimmt werden, und anhand welcher Kriterien soll die Bewertung der Qualität der sozial-familiären Beziehung bzw. die Abwägung der Beziehungen des Kindes zum rechtlichen Vater oder zur rechtlichen Mit-Mutter und zum leiblichen oder intendierten Vater oder zur intendierten Mit-Mutter vorgenommen werden?